Wie wir durch unsere Regierungen belogen werden

Am 17. September erhielt ich einen interessantes eMail als Feedback auf meinen Artikel „Behördliche Unterstützung für Terroristen“. Ich möchte hier einen Ausschnitt zitieren:

Ausschnitt eines eMails vom 17. September 2005
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Und schliesslich halte ich es auch für absolut sinnvoll, Flugverbotszonen auszuweisen z.B. in Berlin. Wer in einer solchen Zone ist, hält sich da ganz sicher unbefugt auf und ein Grund zum Alarm ist da. Vorher hat sich jeder Leichtflieger in Berlin völlig korrekt verhalten wenn er um den Reichstag kreiste und dann in die Kuppel stürzte (okay, ohne den letzten Teil). Jetzt nicht mehr, und es ist klar was Sache ist. Und falls der Flieger freudestrahlend Rust-mässig landet vor dem Reichstag hinterher, kann man ihm zumindest hinterher einen kleinen Schlag mit dem Gesetzbuch oder seinem Inhalt verpassen. Auch dies vorher nicht möglich.



Zu der Flugverbotszone:
LuftraumBerlin-kl

Die drei Kontrollzonen um die Flughäfen von Berlin, und mitten drin, ein wenig nördlich von Tempelhof liegt der Reichstag.

Bild: © Jeppesen

In Berlin war schon vorher ein Luftraum, so genannte Kontrollzonen jeweils um die Flughäfen Schönefeld, Tempelhof und Tegel. Auch vor der Einrichtung einer Flugverbotszone war dieser Luftraum nicht frei befliegbar. Für einen Einflug in eine Kontrollzone (Luftraum D, CTR) benötigt man eine Freigabe. Fliegt man hier ohne Freigabe ein, so wie es der Kamikaze-Pilot gemacht hat, fliegt man illegal. Wo ist bitte da der Unterschied zu einem Luftsperrgebiet?

Zu dem „Schlag mit dem Gesetzbuch“:
Auch ohne Flugverbotszone darf der Pilot nicht wie Mathias Rust einfach auf der Wiese vor dem Reichstag landen. In Deutschland herrscht Flugplatzzwang. Würde er es trotzdem machen, wäre es eine illegale Aussenlandung, der Flugschein ist für immer weg, und der KFZ-Führerschein geht gleich mit. Wo ist bitte da der Unterschied zu einem Luftsperrgebiet?

Ist denn wirklich jemand da, der ernsthaft glaubt, dass man mit einem Luftsperrgebiet ein Objekt schützen kann? Gut, wenn man Objekte nicht überfliegen darf, kann dort auch kein Unfall passieren. Das ist richtig. Aber lassen sich Leute von ihrer Tat abhalten, die vorsätzlich ein Flugzeug in ein Objekt hineinfliegen wollen? Meinen Sie, lieber Leser, dass es einem Terroristen, der sein Leben opfert, um ein LFZ in ein Objekt zu steuern, egal ist ob es verboten ist, oder nicht?
Flugzeuge vorsätzlich in Hochhäuser hineinzufliegen ist schon verboten. Und trotzdem haben es in New York Menschen gemacht. Würden diese Menschen sich durch ein Luftsperrgebiet abhalten lassen? Natürlich nicht.

Lufträume, 100 % frei von Wirkung.
Es werden also Lufträume eingerichtet, die 100 % frei von Wirkung sind. Sie bieten nicht den geringsten Schutz vor Terrorattacken wie am 11. September. Trotzdem werden diese Lufträume eingerichtet. Da stellt sich mir die Frage: Sind unsere Politiker ausgesprochen dumm? Wenn nicht, dann belügen sie uns nach Strich und Faden, in dem sie uns glauben lassen, dass sie einen Schutz schaffen, der aber in Wirklichkeit nicht existiert. Für diese Lüge, diesen Betrug am Bürger, nehmen sie – hier die SPD – aber gerne in Kauf, dass hunderte von Menschen ihren Job verlieren. Und das von einer Regierung, die das Wort „Sozialverträglichkeit“ auf ihre Fahnen schreibt. Auch das ist eine Lüge, wie man sieht. Sozialverträglich wäre, wenn man das Geld, welches für die landesweit errichteten Flugverbotszonen benötigt wurde und noch wird, lieber in die Kindergärten, die Schulen oder in die Sicherung der Renten steckt.

Das ich mit meiner Einschätzung der Dinge nicht alleine da stehe, können Sie an folgenden Stellen sehen: Erhart Körting, Innenminister von Berlin, SPD, hat es deutlich formuliert (Zitat Tagesschau vom 23.07.2005 00:07:01):
Dennoch lehnte Berlins Innensenator Erhardt Körting heute Mittag ein generelles Flugverbot über dem Regierungsviertel ab – für absolute Sicherheit müsse es eine Flugverbotszone von mindestens 100 Kilometern um Berlin geben.
Und Innensenator Körting wörtlich: „In dem Moment, in der er in der Luft ist und über dem Stadtgebiet ist, und erst zu dem Zeitpunkt bekannt würde, dass es sich um einen möglichen Attentäter handeln würde, gibt es keine Möglichkeit – das liegt in der Natur der Sache – ihn in der Luft anzuhalten.“

Und eine Minute später in der Tagesschau die Aussage von Gerhard Schanz, Deutsche Flugsicherung GmbH (00:08:09):
„Ich denke, wenn jemand die Absicht hat, wirklich über Berlin zu fliegen, und auf das Stadtgebiet von Berlin zuzufliegen, können sie diese Person auch nicht abhalten, auch nicht durch Verbote.“

Die Wahrheit wurde klar ausgesprochen. Die Lufträume bringen gar nichts. Doch leider wurde Erhart Körting von dem Genossen Stolpe zurück auf die populistische Linie geholt.


Das, liebe Leser, sind die Realitäten in Deutschland 2005.

Nun habe ich auf der SPD rumgehackt. Doch leider ist die CDU/CSU kein Deut besser. Deren Innenminister sagen, dass so was wohl öfter vorkommt (Jörg Schönbohm, CDU, Innenminister von Brandenburg) und wollen Luftabwehr gegen die Sperrholz-Flugzeuge einsetzen (Günther Beckstein, CSU, Innenminister von Bayern).
Doch wie soll das gehen? Soll etwa die Polizei nun mit militärischem Gerät arbeiten, wofür sie nicht ausgebildet wurde? Oder wollen sie grundgesetzwidrig die Bundeswehr für polizeiliche Aufgaben einsetzen? Und was ist mit den Kollateral-Schäden, die entstehen, wenn mit 22 mm Geschossen in Berlin rumgeschossen wird? Die Geschosse müssen irgendwann und irgendwo wieder runterfallen, oder? Und Luftabwehrraketen, die ihr Sperrholz-Ziel nicht trefffen (können)? Wo schlagen die ein und was werden sie für einen Schaden anrichten? Und denkt der Herr Beckstein, dass abgeschossene Flugzeuge nicht vom Himmel fallen? Dabei hat der Kamikaze-Flieger nicht mal einen Krater hinterlassen, der Rasen ist nur verbrannt. Gegen welche Gefahr wird denn hier gekämpft?

Die Verhältnismäßigkeit wird massiv verletzt.
Und zu guter Letzt betrachten wir mal die Verhältnismäßigkeit. Wie viele Terror-Attentate wurden denn mit Leichtflugzeugen je in der Geschichte der Luftfahrt gemacht – Kriegshandlungen mal ausgenommen? Sehen wir mal im Vergleich die Anzahl der Attentate mit Autobomben oder die Attentate in Zügen (Tokyo, Madrid, London). Müsste nicht hier etwas gemacht werden? Vielleicht 3 Kilometer große autofreie Zonen um gefährdete Objekte? Oder alle Autofahrer einer Zuferlässigkeitsprüfung unterziehen, so wie man es gerade mit Piloten macht?

Zweck ist doch eine Zunahme von Sicherheit gegen Terrorattacken. Wie sollen denn Sperrgebiete Sicherheit bringen? Diese Maßnahme ist etwa so geeignet wie den Terroristen das U-Bahnfahren zu verbieten. Ist es angemessen auch nur einen müden Euro für solche wirkungsfreien Sperrgebiete auszugeben, wenn auf der anderen Seite die Kindergärten und Schulen viel zu wenig Geld haben um unsere Kinder richtig auszubilden und zu erziehen?

Sie sehen, Sie werden von den großen Parteien nach Strich und Faden belogen und betrogen. Wen haben Sie gewählt?

Gerhard A. E. Uhlhorn

Text: © Gerhard A. E. Uhlhorn, Olenland 96, 22415 Hamburg, Germany
Bilder: © Jeppesen