Online-Rechnungen mit „qualifizierter Signatur“
22. März 2007
Seit dem 01. Januar 2004 muss nach §14 UStG und der
EU-Richtlinien 2000/31/EG und 2001/115/EG jede
elektronische Rechnung zur Anerkennung beim zuständigen
Finanzamt als ordentliche Rechnung nach Signaturgesetz
elektronisch signiert sein. Dieser Artikel betrachtet
die Details und hinterfragt die Sinnhaftigkeit. Er ist
nicht vollständig, sondern spiegelt den aktuellen
Ermittlungsstand wider.
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