Online-Rechnungen mit „qualifizierter Signatur“

Seit dem 01. Januar 2004 muss nach §14 UStG und der EU-Richtlinien 2000/31/EG und 2001/115/EG jede elektronische Rechnung zur Anerkennung beim zuständigen Finanzamt als ordentliche Rechnung nach Signaturgesetz elektronisch signiert sein. Dieser Artikel betrachtet die Details und hinterfragt die Sinnhaftigkeit. Er ist nicht vollständig, sondern spiegelt den aktuellen Ermittlungsstand wider.

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